Rechtsprechung
OLG Jena, 08.06.2000 - 6 Verg 2/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Thüringer Oberlandesgericht
BGB § 145; GWB § 111; GWB § 114 Abs 2; GWB § 116; GWB § 118 Abs. 1; VOB/A § 19
Vergabeprüfung der Zuschlagswirksamkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde; Gewährung von Akteneinsicht in einem Vergabeverfahren; Rechtzeitige Rüge des Vergabeverfahrensverstoßes; Auslegung von Bindefristverlängerungserklärungen und Zuschlag
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
BGB § 145; GWB § 111; GWB § 114 Abs 2; GWB § 116; GWB § 118 Abs. 1; VOB/A § 19
Vergabeprüfung der Zuschlagswirksamkeit - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Leibis II
Vergabeprüfung der Zuschlagswirksamkeit
Verfahrensgang
- OLG Jena, 08.06.2000 - 6 Verg 2/00
- OLG Jena, 28.06.2000 - 6 Verg 2/00
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 15 (Ls.)
- NZBau 2001, 163
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Jena, 26.10.1999 - 6 Verg 3/99
Vorabzuschlag und aufschiebende Wirkung
Auszug aus OLG Jena, 08.06.2000 - 6 Verg 2/00
Der Senat konnte sowohl über das Akteneinsichtsgesuch als auch über den Antrag betreffend die Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde (§ 118 Abs. 1 S. 3 GWB) ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil der Grundsatz, dass über die Beschwerde in Vergabesachen gemäß §§ 120 Abs. 2, 69 Abs. 1 GWB aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden ist, nicht für die im Vorfeld zu treffenden Entscheidungen gilt (vgl. Senatsbeschluss vom 26.10.1999, BauR 2000, 95).b) Hinsichtlich der nach § 118 Abs. 2 S. 2 GWB erforderlichen Interessenabwägung nimmt der Senat, nachdem die Vergabestelle hierzu nichts wesentlich Neues vorgetragen hat, auf seinen Beschluss vom 26.10.1999 (vgl. BauR 2000, 95) Bezug.
- BGH, 20.11.1997 - IX ZR 152/96
Beachtlichkeit von Zahlungsbestimmungen des Drittschuldners
Auszug aus OLG Jena, 08.06.2000 - 6 Verg 2/00
Nach den auf der Grundlage dieser Vorschriften von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze ist anerkannt, dass auch Erklärungen mit einem scheinbar eindeutigen Wortlaut auslegungsfähig sein können (vgl. BGHZ 86, 46) und ein festgestellter übereinstimmender Wille der Parteien auch dann allein maßgebend ist, wenn er in dem Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH-NJW 1998, 746, 747). - OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99
Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)
Auszug aus OLG Jena, 08.06.2000 - 6 Verg 2/00
Inhalt der Prüfung sowohl der Vergabekammer als des Beschwerdegerichts ist vielmehr auch, ob durch den Zuschlag ein wirksamer Bauvertrag zwischen den Beteiligten zustande gekommen ist; dabei sind alle in Betracht kommenden bürgerlich-rechtlichen Unwirksamkeitsgründe jedenfalls soweit zu berücksichtigen, als die Antragstellerin mit ihrer sofortigen Beschwerde eine entsprechende Rüge erhoben hat (…vgl. BayObLG, a.a.O.;… KG a.a.O.; zur Prüfung des Beschwerdegerichts nur auf Rüge hin Senatsbeschluss vom 22.12.1999 BauR 2000, 396 m.w.N.). - KG, 26.10.1999 - KartVerg 8/99
Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine Vergabeentscheidung)
Auszug aus OLG Jena, 08.06.2000 - 6 Verg 2/00
Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist auch dann eröffnet, wenn wie hier im Vergabeüberprüfungsverfahren umstritten ist, ob der Zuschlag wirksam erteilt ist (vgl. BayObLG NZBau 2000, 261; KG, NZBau 2000, 262). - BayObLG, 14.02.2000 - Verg 2/00
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde
Auszug aus OLG Jena, 08.06.2000 - 6 Verg 2/00
Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist auch dann eröffnet, wenn wie hier im Vergabeüberprüfungsverfahren umstritten ist, ob der Zuschlag wirksam erteilt ist (vgl. BayObLG NZBau 2000, 261; KG, NZBau 2000, 262).
- OLG Frankfurt, 12.12.2014 - 11 Verg 8/14
Sofortige Beschwerde gegen Gewährung von Akteneinsicht
Der Senat kann über die Beschwerde ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil sie sich gegen eine im Vorfeld zu treffende Zwischenentscheidung richtet (OLG Jena, Beschl. v. 8.6.2000 - 6 Verg 2/00 bei juris;… Bastius in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl.,§ 120 Rn. 17;… Wiese in: Kulartz / Kus / Portz, Komm. zum GWB - Vergaberecht, 3. Aufl., § 120 Rn. 12;… Weber in: Schulte / Just, Kartellrecht, § 120 Rn. 9 m.w.N.). - OLG Jena, 08.10.2015 - 2 Verg 4/15
Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen eine …
Die Entscheidung über die Beschwerden ist ohne mündliche Verhandlung möglich weil sie sich gegen eine im Vorfeld zu treffende Zwischenentscheidung richten (OLG Jena, Beschl. v. 8.6.2000 - 6 Verg 2/00;… Kulartz/Kus/Portz, Komm. zum GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 120 Rn. 12;… OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14-, juris Rn. 27). - OLG Jena, 13.10.2015 - 2 Verg 6/15
Vergabenachprüfungsverfahren: Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen …
Die Entscheidung über die Beschwerden ist ohne mündliche Verhandlung möglich weil sie sich gegen eine im Vorfeld zu treffende Zwischenentscheidung richten (OLG Jena, Beschl. v. 8.6.2000 - 6 Verg 2/00;… Kulartz/Kus/Portz, Komm. zum GWB - Vergaberecht, 3. Aufl., § 120 Rn. 12;… OLG Frankfurt, Beschl. V. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 -, juris Rn. 27). - VK Brandenburg, 09.04.2001 - 2 VK 18/01
Veräußerung eines Geschäftsanteils
Dabei sind nach den Beschlüssen des Thüringer Oberlandesgerichts vom 8. Juni 2000 - 6 Verg 2/00 - und vom 28. Juni 2000 - 6 Verg 2/00 - alle in Betracht kommenden bürgerlich-rechtlichen Unwirksamkeitsgründe zu berücksichtigen.